Fördermöglichkeiten
Sie interessieren sich für eine Aus- oder Weiterbildung beim Institut für EEG-Neurofeedback IFEN. Für viele Teilnehmende stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang öffentliche Förderungen in Anspruch genommen werden können. Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Anlaufstellen, bei denen Sie sich über aktuelle Programme informieren können.
Bitte beachten Sie, dass die Förderlandschaft einem ständigen Wandel unterliegt und die Voraussetzungen je nach Wohnsitz, beruflicher Situation und Bundesland unterschiedlich sind. Maßgeblich sind immer die offiziellen Informationen der jeweils zuständigen Stellen.
Förderprogramme der Bundesländer (Deutschland)
In Deutschland bieten zahlreiche Bundesländer eigene Programme zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung an. Dazu gehören zum Beispiel Bildungsschecks, Zuschüsse zu Kursgebühren, ESF+-geförderte Weiterbildungsprojekte sowie Regelungen zum Bildungsurlaub bzw. zur Bildungsfreistellung.
Ob und in welcher Form Ihre Teilnahme an IFEN-Veranstaltungen förderfähig ist, hängt von den Bestimmungen Ihres Bundeslandes sowie Ihrer persönlichen Ausgangssituation ab. Bitte informieren Sie sich direkt bei den zuständigen Landesministerien, Weiterbildungsportalen oder Kammern.
Bayern
In Bayern werden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) verschiedene Projekte zur betrieblichen Weiterbildung gefördert. Unternehmen können für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten, unter bestimmten Voraussetzungen, Zuschüsse zu den Kosten externer Weiterbildungsangebote beantragen.
Weiterführende Informationen zu aktuellen Förderaktionen erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
- ESF+ Förderaktion „Betriebliche Weiterbildung“ in Bayern
- Qualifizierung und Weiterbildung in Bayern (StMAS)
Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
In mehreren Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung. Beschäftigte können sich dabei für eine begrenzte Zahl von Tagen im Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen freistellen lassen.
Die konkrete Ausgestaltung (Anzahl der Tage, Anerkennung von Veranstaltungen, Fristen, Verfahren) unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Landesministerien oder der zuständigen Bildungsurlaubsstellen.
- Berlin: Bildungsurlaub Berlin
- Hamburg: Bildungsurlaub Hamburg
- Hessen: Bildungsurlaub in Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellung Mecklenburg-Vorpommern
- Saarland: Bildungsfreistellung Saarland
- Sachsen-Anhalt: Bildungsfreistellung Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellung Schleswig-Holstein
Fördermöglichkeiten in Österreich
Auch in Österreich bestehen auf Landesebene unterschiedliche Förderinstrumente zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung, zum Beispiel in Form von Bildungskonten oder direkten Zuschüssen zu Kursgebühren. Die Konditionen (Förderhöhen, Zielgruppen, förderfähige Maßnahmen) werden von den Ländern festgelegt und regelmäßig angepasst.
Oberösterreich
Das Land Oberösterreich unterstützt berufliche Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener über das Oö. Bildungskonto. Ob und in welcher Form Ihre Weiterbildung förderfähig ist, können Sie den offiziellen Informationen des Landes entnehmen.
» Oö. Bildungskonto – Informationen des Landes Oberösterreich
Niederösterreich
In Niederösterreich werden Bildungsmaßnahmen Erwachsener durch verschiedene Programme der Bildungsförderung unterstützt. Die geltenden Richtlinien und Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Landes Niederösterreich.
» Bildungsförderung Niederösterreich
Hinweis: IFEN erteilt keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich für eine eventuelle Förderung sind ausschließlich die jeweils gültigen Bestimmungen und Informationen der zuständigen öffentlichen Stellen.